Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Frühjahr 2023:
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Facharztausbildung
Bundesfinanzhof verneint den Kindergeldanspruch während der Ausbildung zum Facharzt Artikel lesen
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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Ärzteversorgung
Welche steuerfreien Höchstbeträge für 2023 gelten Artikel lesen
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Rentenleistungen der Zahnärztekammer
Warum Versorgungsleistungen aus einer Ärzteversorgung sozialversicherungspflichtig sind Artikel lesen
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Vergessene Betriebsausgaben
Wie Ärztinnen und Ärzte vergessene Betriebsausgaben nachholen können Artikel lesen
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Arzneimittelverkauf im Internet
Apotheker müssen auch beim Internetverkauf von Medikamenten die DSGVO beachten Artikel lesen
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Betreuungsrechtsreform
Zum 1.1.2023 ist die umfassende Gesetzesreform aus 2021 in Kraft getreten Artikel lesen
Mitgliedschaft im Fitnessstudio
Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die größer sind als jene Aufwendungen, die der überwiegenden Mehrzahl gleichgestellter Steuerzahler entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden (§ 33 Einkommensteuergesetz/EStG). Steuerwirksam sind Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen allerdings erst, wenn diese die zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigen. Die Eigenbelastungsgrenze ist abhängig von der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte und vom Familienstand.
Fitnessstudio
Beiträge für ein Fitnessstudio sind nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem Fall, in dem es um Aufwendungen für ärztlich verordnete Funktionstrainings (Wassergymnastik) ging, erneut bestätigt (Urteil vom 14.12.2022, 9 K 17/21). Als Begründung führt das Gericht an, dass die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio auch den Zugang zu anderen Leistungen ermöglicht, die von gesunden Menschen in Anspruch genommen werden.
Rehaverein
Zum Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen hat das Finanzgericht allerdings Beiträge für einen Rehaverein, der ärztlich verordnete Kurse in den Räumen eines Fitnessstudios durchführt.
Stand: 23. Februar 2023