Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2023:
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Abschreibung 2024
Wie Ärztinnen und Ärzte ihren steuerpflichtigen Gewinn durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten verringern können Artikel lesen
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Fettabsaugung
Aufwendungen für Liposuktion können auch ohne gesonderte Nachweiserfordernisse als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden Artikel lesen
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Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht urteilt über Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Krankenhausleistungen, die ihrerseits nicht der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen Artikel lesen
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Leasingsonderzahlungen bei 1-Prozent-Regelung
Leasingsonderzahlungen für ein Kfz sind im Rahmen der Gesamtkostenermittlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen Artikel lesen
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FAQ E-Rezept
Bundesregierung veröffentlicht Fragen-Antworten-Katalog zum seit 1.7.2023 möglichen E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte Artikel lesen
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Pflegewohngemeinschaft
BFH bestätigt Abzugsfähigkeit von Unterbringungskosten (Kost und Logis) in einem Pflegewohnheim mit externen Pflegedienstleistern als außergewöhnliche Belastung Artikel lesen
Aufbewahrungsfristen 2023/2024
Aufbewahrungsfristen
Selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare und Buchungsbelege, die ihre Arztpraxis betreffen, mindestens zehn Jahre aufbewahren. Empfangene und abgesendete Praxiskorrespondenz muss, soweit steuerlich von Bedeutung, mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Praxisbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung).
Ablauf der Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2023
Zum Jahreswechsel können Ärztinnen und Ärzte Steuerbelege aus dem Jahr 2013 vernichten. Praxiskorrespondenz aus 2017 sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2017 und früher können ebenfalls vernichtet werden.
Ausnahme
Eine allgemeine Aufbewahrungspflicht besteht unabhängig vom Verstreichen der Aufbewahrungsfrist, wenn die Dokumente für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind.
Stand: 27. November 2023