Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2024:
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Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge Artikel lesen
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Inflationsausgleichsprämie
Letztmalige Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung bis 31.12.2024 Artikel lesen
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Forderungsverjährung 2024
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren Artikel lesen
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Aufbewahrungsfristen 2024/2025
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können Artikel lesen
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Vermögensverwaltergebühren 2024
Kapitalanleger sollten Absetzbarkeit des Transaktionskostenanteils bei all-in-fees nutzen Artikel lesen
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Subject-to-tax-Klauseln
Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung bei grenzübergreifenden Sachverhalten Artikel lesen
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Handwerkervorauszahlungen 2024
Keine Steuerermäßigung bei Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen in 2025 Artikel lesen
Sachbezugswerte 2025
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres
Stand: 26. November 2024