Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:
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Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024 Artikel lesen
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Wirtschafts-Identifikationsnummer
Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024 Artikel lesen
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Vorabpauschale für Investmentfonds 2024
Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten Artikel lesen
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Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer
Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer Artikel lesen
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Arbeitslohnbesteuerung
Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben Artikel lesen
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Umzugspauschalen 2024
Neue Pauschsätze ab 1.3.2024 Artikel lesen
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Mit Wohn-Riester Heizung sanieren
Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft Artikel lesen
Mehr Bürokratieentlastung
Bürokratieentlastung
Mehr Entlastung von Bürokratie verspricht der Bundesjustizminister mit dem am 11.1.2024 vorgelegten Referentenentwurf. Geplant ist ein ganzes Bündel von Einzelmaßmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem:
Kürzere Aufbewahrungsfristen
Die bisher für Buchungsbelege geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist soll auf acht Jahre verkürzt werden. Letzteres soll analog auch für die Umsatzsteuer und für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellte oder empfangene Rechnungen gelten (§ 147 Abs. 3 Abgabenordnung AO-neu, § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch/HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, § 27 Abs. 40 UStG-neu).
Verzicht auf eigenhändige Unterschrift
Das Erfordernis einer handschriftlichen Unterschrift, das derzeit noch vielfach für die Gültigkeit eines Dokuments erforderlich ist, soll künftig stark eingeschränkt oder verringert werden. Letzteres soll durch Herabstufung auf die Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch/BGB erfolgen.
Weitere Digitalisierungsmaßnahmen
Die Digitalisierung soll außerdem ausgeweitet werden durch die Möglichkeit des digitalen Auslesens von Reisepässen bei der Flugabfertigung, die Möglichkeit der Vorlage digitaler Betriebskostenabrechnungsbelege an Mieter oder die digitale Übermittlung von Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfängern durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Abbau von Melde- und Informationspflichten
Gastronominnen und Gastronomen dürfte es besonders freuen, dass die Meldepflichten für Übernachtungen bei deutschen Staatsangehörigen künftig entfallen sollen. Wegfallen sollen auch die Informationspflichten nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz.
Stand: 26. Februar 2024