Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Mai 2024:
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Wachstumschancengesetz I
Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer Artikel lesen
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Wachstumschancengesetz II
Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen Artikel lesen
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Automatischer Informationsaustausch
BFH hält Finanzkonten-Austausch für verfassungsgemäß Artikel lesen
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Veräußerung eines Teilgrundstücks
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks Artikel lesen
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Grunderwerbsteuerfreie Nachlassteilung
Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG Artikel lesen
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Steuerfreie Kaufkraftzuschläge 2024
BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung Artikel lesen
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Kassen-Nachschau
Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung Artikel lesen
Corona-Schlussabrechnungen
Corona-Wirtschaftshilfen
Unternehmen die während der Pandemiezeiten Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen Schlussabrechnungen erstellen. Bisher war hierfür eine Frist bis 31.3.2024 vorgesehen.
Fristverlängerung
Diese Frist wurde nun im Einvernehmen mit den Berufsorganisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der beteiligten Wirtschaftsressorts des Bundes auf den 30.9.2024 verlängert. Diese Frist kann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden.
Verfahrensvereinfachungen
Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen und ein beschleunigter Prüfprozess geplant. Unter anderem sollen standardmäßige Katalogabfragen ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Stand: 28. April 2024