Ausgabe:
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Förderung der Automobilindustrie im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung Artikel lesen
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Erhaltungsrücklagen bei Vermietung
Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Artikel lesen
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an Artikel lesen
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Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft
Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar Artikel lesen
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Grundsteuer 2025: Tipps zur richtigen Vorbereitung
Grundsteuerreform greift im nächsten Jahr, Gemeinden müssen Hebesätze bis 30.6.2025 festlegen Artikel lesen
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Verrechnungspreise
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Einspruchsstatistik 2023
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Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“
Neues KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW hat im September ein neues Förderprogramm für den Erwerb von Wohnungseigentum aufgelegt. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigen Energiestandards F, G oder H erwerben und energetisch sanieren. Im Ergebnis muss die Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden.
Einkommensgrenzen
Antragsberechtigt sind Familien mit einem maximalen Haushaltseinkommen von € 90.000,00 bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 10.000,00.
Förderkredite
Die Höhe des Kreditbetrags beträgt abhängig von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder zwischen € 100.000,00 bis € 150.000,00. Die Kreditlaufzeiten variieren zwischen sieben und 35 Jahren. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell 1,51%.
Stand: 02. November 2024