Ausgabe:
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Steuertarif 2025
Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00 Artikel lesen
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Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug
Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz Artikel lesen
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Verlorene oder verblasste Belege
Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind Artikel lesen
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Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf
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Forderungen abschreiben
Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt Artikel lesen
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Jahressteuergesetz 2024
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Energiepreispauschale
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Vorsteuer-Rückerstattungsanträge
Vorsteuererstattungen
Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Anträge sind ausschließlich elektronisch im BZStOnline-Portal/BOP beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zu stellen. Dem Antrag sind im Regelfall Belege beizufügen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen.
Tankquittungen aus Österreich
Kein Recht auf Vorsteuererstattung haben deutsche Unternehmen bezüglich der in Österreich gezahlten Umsatzsteuer auf Benzinrechnungen. Nach den Ausführungen auf der Informationsseite des österreichischen Bundeskanzleramts sind Vorsteuererstattungen nur für solche Umsätze zulässig, für die auch ein österreichischer Unternehmer eine Vorsteuerrückerstattung erhalten würde (siehe: Vorsteuererstattungsverfahren „Welche Vorsteuern können erstattet werden?“ 1. Absatz. https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug-weitere-informationen/vorsteuererstattungsverfahren.html). Einen Vorsteuerabzug gibt es in Österreich nur für gewerbliche Personenbeförderungen oder für gewerbliche Vermietungen.
Stand: 27. August 2024