Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:
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Mehr Bürokratieentlastung
Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf Artikel lesen
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Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024 Artikel lesen
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Wirtschafts-Identifikationsnummer
Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024 Artikel lesen
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Vorabpauschale für Investmentfonds 2024
Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten Artikel lesen
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Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer
Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer Artikel lesen
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Arbeitslohnbesteuerung
Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben Artikel lesen
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Umzugspauschalen 2024
Neue Pauschsätze ab 1.3.2024 Artikel lesen
Mit Wohn-Riester Heizung sanieren
Wohn-Riester
Unter einer „Riester-Rente“ wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarktprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG) und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Das hiermit gebildete und geförderte Kapital kann nach Maßgabe des § 92a EStG auch für die Finanzierung einer Wohnung wendet werden (sogenannte Wohn-Riester-Förderung).
Klimafreundliche Heizung
Zulageberechtigte, die über eine selbst genutzte Wohnimmobilie verfügen, können mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1.1.2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen/ZfA der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.
Stand: 26. Februar 2024